Eine vollständige Wohnungs- oder Hausräumung in Wien kostet selten unter 1.500 Euro — und in vielen Fällen muss die Räumung schnell erfolgen, obwohl die Liquidität gerade fehlt. Eine Ratenzahlung ist in genau diesen Situationen ein legitimes Werkzeug, sofern Sie die Modelle und ihre Voraussetzungen kennen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Finanzierungsformen seriöse Wiener Räumungsfirmen anbieten und wann sich welche Variante rechnet.
Wann eine Ratenzahlung wirklich sinnvoll ist
Nicht jede Räumung muss finanziert werden. Bei kleineren Aufträgen unter 1.500 Euro netto ist eine Sofortzahlung in fast allen Fällen wirtschaftlicher — die Bearbeitungspauschalen, Bonitätsprüfungen und administrativen Aufwände relativieren den Vorteil rasch. Eine Ratenzahlung lohnt sich vor allem in drei Konstellationen:
Erstens bei Verlassenschaftsräumungen, wo die Liquidität erst nach der Einantwortung verfügbar ist, die Wohnung jedoch laut Hausverwaltung binnen drei bis vier Wochen geräumt sein muss. Hier verhindert die Ratenzahlung oder Treuhandlösung doppelte Mietkosten. Zweitens bei kurzfristigen Räumungen mit Sondermüll-Aufkommen (Brand- oder Wasserschadensanierung), wo zusätzliche Entsorgungskosten unerwartet auftreten. Drittens bei B2B-Aufträgen von Hausverwaltungen oder Kleinbetrieben, die ihre Buchhaltung quartalsweise abrechnen.
Mehr zur Kostenstruktur einer Räumung finden Sie in unserem Überblick Was kostet Entrümpelung in Wien sowie in der detaillierten Übersicht zur Wohnungsauflösung in Wien.
Die vier gängigen Finanzierungsmodelle im Vergleich
In der Praxis haben sich vier Modelle etabliert, die jeweils unterschiedliche Voraussetzungen und Kostenstrukturen mitbringen. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht.
| Modell | Voraussetzung | Mehrkosten | Passend für |
|---|---|---|---|
| Interne Ratenzahlung (3 Monate) | KSV1870-Auszug positiv, Mindestauftrag 2.500 € | 0 % Zinsen, 30 € Bearbeitung | Privatkunden mit kurzer Überbrückung |
| Interne Ratenzahlung (6–12 Monate) | KSV1870 positiv, Mindestauftrag 3.500 € | 3,9 % p. a. effektiv | Größere Räumungen, planbare Liquidität |
| Notar-Treuhand (Verlassenschaft) | Notar bestätigt Nachlass-Deckung, Erben-Zustimmung | Keine, ggf. Notar-Honorar | Verlassenschaften vor Einantwortung |
| Konsumkredit (Bankpartner) | Eigene Bonitätsprüfung der Bank | 5,9 – 11,9 % effektiv | Sehr lange Laufzeiten (24+ Monate) |
Modell 1: Die interne kurze Ratenzahlung
Bei BKS-Entrümpelung bieten wir eine zinsfreie Aufteilung der Rechnung auf drei Monatsraten an. Voraussetzung ist eine positive Bonitätsauskunft des KSV1870 sowie ein Auftragsvolumen von mindestens 2.500 Euro netto. Diese Variante eignet sich vor allem für Privatkunden, die etwa eine Bonuszahlung, eine Steuerrückerstattung oder den Verkauf einer geerbten Eigentumswohnung abwarten.
Modell 2: Die mittelfristige Ratenzahlung
Für größere Aufträge — typischerweise Hausräumungen oder vollständige Verlassenschaftsräumungen — bieten wir Laufzeiten bis zwölf Monate an. Der effektive Jahreszinssatz liegt bei 3,9 Prozent, deutlich unter den marktüblichen Konsumkredit-Konditionen. Die monatliche Rate wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Notar-Treuhand: das unterschätzte Werkzeug bei Verlassenschaften
Die Notar-Treuhandlösung ist die eleganteste Variante für Verlassenschaften, weil sie zwei Probleme gleichzeitig löst: Die Wohnung wird sofort geräumt (was Mietkosten und Druck der Hausverwaltung beendet), die Bezahlung erfolgt jedoch erst nach der Einantwortung aus dem Nachlassvermögen.
Wie funktioniert das in der Praxis? Der zuständige Gerichtskommissär — meist ein Notar — bestätigt schriftlich, dass der Nachlass das voraussichtliche Räumungsentgelt deckt. Alle gesetzlichen Erben unterzeichnen eine Zustimmungserklärung. Die Räumungsfirma führt den Auftrag aus, die Rechnung wird auf dem Treuhandkonto des Notars hinterlegt und nach der Einantwortung — typischerweise innerhalb von drei bis neun Monaten — beglichen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: keine Vorfinanzierung durch die Erben, keine Bonitätsprüfung, keine Zinsen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Nachlass werthaltig ist und keine offenen Forderungen Vorrang haben. Eine detaillierte Übersicht über die Abwicklung finden Sie in unserer Verlassenschafts-Checkliste sowie im Vergleich Verlassenschaft vs. Wohnungsauflösung.
Wertanrechnung reduziert die zu finanzierende Summe
Ein zusätzlicher Hebel bei Verlassenschaften: Häufig befinden sich werthaltige Möbel, Kunstgegenstände, Schmuck oder Sammlerstücke im Haushalt. Diese Werte rechnen wir gegen die Räumungskosten an — die zu finanzierende Restsumme sinkt entsprechend. Lesen Sie dazu unseren Beitrag zur Wertanrechnung im Detail.
Konsumkredit: Wann sich der Weg zur Bank lohnt
Bei sehr großen Räumungen über 10.000 Euro oder bei gewünschten Laufzeiten über zwölf Monate hinaus ist ein klassischer Konsumkredit der Hausbank oft die wirtschaftlichste Lösung. Die Konditionen variieren stark — wir empfehlen, mindestens drei Angebote einzuholen.
Worauf Sie bei Bankangeboten achten sollten
Vergleichen Sie immer den effektiven Jahreszinssatz, nicht den nominellen. Achten Sie auf Bearbeitungsgebühren (oft 1–3 Prozent der Kreditsumme), Restschuldversicherungen (oft entbehrlich und teuer) sowie auf die Möglichkeit kostenfreier Sondertilgungen. Einige Direktbanken bieten Konsumkredite ohne Bearbeitungsgebühr und mit jederzeitiger Tilgungsmöglichkeit — diese sind in der Regel die beste Wahl.
Voraussetzungen und Ablauf der Bonitätsprüfung
Damit wir eine Ratenzahlung anbieten können, führen wir eine standardisierte Bonitätsprüfung über den Kreditschutzverband 1870 durch. Sie benötigen dafür:
- gültiger Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldebestätigung mit österreichischem Hauptwohnsitz
- Einkommensnachweis der letzten drei Monate (Lohnzettel oder Pensionsbescheid)
- Bei Selbständigen: aktueller Einkommensteuerbescheid
- IBAN für die SEPA-Lastschrift
Die Prüfung dauert in der Regel 24 bis 48 Stunden. Bei positiver Auskunft erhalten Sie ein verbindliches Ratenangebot, das Sie elektronisch unterzeichnen können.
Was passiert, wenn die Rate nicht bezahlt wird?
Eine berechtigte Frage, die wir transparent beantworten: Bei der ersten ausgebliebenen Rate erfolgt eine Mahnung mit einer Nachfrist von vierzehn Tagen. Bleibt auch die zweite Rate offen, wird die gesamte Restsumme fällig. Erst danach erfolgt — falls keine Einigung möglich ist — die Übergabe an unser Inkassobüro. In über zehn Jahren Geschäftstätigkeit und mehr als 547 Projekten waren solche Eskalationen sehr selten — eine offene Kommunikation löst fast alle Liquiditätsprobleme.
Steuerliche Aspekte: Ratenzahlung und Absetzbarkeit
Auch ratenweise bezahlte Räumungskosten können steuerlich geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Verlassenschaften sind die Kosten als Nachlassverbindlichkeit von der Erbschaftssumme abziehbar (sofern relevant). Bei B2B-Aufträgen ist die Räumung als Betriebsausgabe vollständig absetzbar, die Vorsteuer kann geltend gemacht werden. Details lesen Sie in unserem Ratgeber Räumungskosten steuerlich absetzen.
Gibt es Zuschüsse, die die Ratenzahlung überflüssig machen?
In Einzelfällen — etwa bei Bezug von Mindestsicherung oder bei Wohnungsräumungen im Rahmen einer Delogierungsprävention — übernimmt die Magistratsabteilung 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) einen Teil der Räumungskosten. Die Antragstellung erfolgt vor Auftragserteilung und ist streng formgebunden. Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserem Beitrag Räumungskosten Zuschuss MA 40. Auch über die Magistratsabteilung 48 (Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark) lassen sich Entsorgungskosten reduzieren, wie wir in Sperrmüll Wien kostenlos zeigen.
Festpreis bleibt Pflicht — auch bei Ratenzahlung
Egal welches Finanzierungsmodell Sie wählen: Bestehen Sie auf einem schriftlichen Festpreisangebot, das Anfahrt, Arbeitszeit, Entsorgung, Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Halteverbotseinrichtung enthält. Nur so ist die monatliche Rate planbar und kalkulierbar. Stundensatz-basierte Abrechnungen sind bei Ratenzahlung kaum sinnvoll, weil das Risiko von Nachforderungen den Finanzierungsplan sprengen kann. Mehr dazu in unserem Vergleich Stundensatz vs. Festpreis.
Schritt-für-Schritt: So vereinbaren Sie eine Ratenzahlung mit BKS
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung über unser Kontaktformular oder telefonisch anfordern
- Schriftliches Festpreisangebot innerhalb von 24 Stunden erhalten
- Wunsch-Finanzierungsmodell auswählen (interne Rate, Treuhand oder Konsumkredit)
- Bonitätsunterlagen elektronisch übermitteln
- Ratenvertrag prüfen und elektronisch unterzeichnen
- Räumung wird zum Wunschtermin durchgeführt
- Erste Rate per SEPA-Lastschrift im Folgemonat
Festpreis-Angebot in 60 Sekunden anfordern → — kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, schriftliches Angebot innerhalb 24 Stunden. Oder direkt anrufen: +43 664 932 16 167 (Mo–Fr 7:00–20:00).