Eine Räumung in Wien kostet schnell ein- bis zweitausend Euro — Beträge, die nicht jeder spontan aufbringen kann. Die Magistratsabteilung 40 (Soziales Wien) gewährt unter klaren Voraussetzungen einen Zuschuss zwischen 500 und 2.000 EUR. Wir erklären, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und welche Belege Sie sammeln müssen.

Was ist der MA-40-Zuschuss überhaupt?

Die Magistratsabteilung 40 ist die zentrale Sozialhilfe-Behörde der Stadt Wien. Sie verwaltet die Wiener Mindestsicherung, gewährt einmalige Sozialleistungen und übernimmt im Bedarfsfall „besondere Mehrbedarfe” — dazu gehören unter Umständen auch Räumungs-Kosten.

Rechtsgrundlage ist das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) sowie das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes. Der Räumungskosten-Zuschuss ist eine Ermessens-Leistung — es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch. Ein Sozialarbeiter prüft jeden Fall einzeln und schreibt einen Bescheid.

Typische Konstellationen, in denen der Zuschuss gewährt wird:

  • Verlassenschafts-Räumungen, wenn der oder die Erben selbst sozialhilfe-bezugsberechtigt sind
  • Eigene Wohnung, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr selbst geräumt werden kann
  • Zwangsräumungen durch das Bezirksgericht, wenn die Mieterin selbst zahlungsunfähig ist (siehe Zwangsräumung Wien — Ablauf)
  • Messie-Situationen im Zuge einer betreuten Wohnungs-Rückführung (vergleiche Messie-Wohnung — wie helfen?)

Wer hat Anspruch?

Drei Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  1. Wiener Wohnsitz mit aktueller Meldung
  2. Einkommens-Schwelle unter dem Ausgleichszulagen-Richtsatz (Stand 2026: rund 1.273 EUR netto pro Monat für Ein-Personen-Haushalte, 2.009 EUR für Paare)
  3. Unausweichliche Räumung mit dokumentierter Notwendigkeit (Erbe, Mietvertrags-Beendigung, gerichtliche Räumung, Pflege-Heim-Umzug)

Wer bereits Wiener Mindestsicherung bezieht, durchläuft den Antrag schneller — das Einkommen ist bereits in der Behörden-Akte hinterlegt. Wer „nur” eine niedrige Pension bezieht, muss zusätzlich Einkommens-Nachweise vorlegen.

Voraussetzungen, Nachweise und Praxis-Tipps

VoraussetzungNachweis-DokumentPraxis-Tipp
Wiener WohnsitzMeldezettel (nicht älter als 6 Monate)Bei Pflegeheim-Umzug zählt der letzte Hauptwohnsitz
Einkommens-GrenzePensions-Bescheid, AMS-Bescheid, Lohn-ZettelMindestsicherungs-Bescheid ersetzt alle Einzelnachweise
Erbschaft als Räumungs-AnlassEinantwortungs-Beschluss des BezirksgerichtsVor Einantwortung kein Zuschuss möglich
Räumungs-Pflicht aus MietvertragKündigungs-Schreiben des VermietersRäumungs-Termin schriftlich fixiert
ZwangsräumungGerichtsbeschluss / Räumungs-ExekutionSozialarbeiter wird automatisch verständigt
Kostenvoranschlägemindestens 2 Vergleichs-AngeboteSchriftlich, mit Festpreis und MwSt.

So läuft der Antrag konkret ab

Schritt 1: Erstkontakt mit der Magistratsabteilung 40

Die Magistratsabteilung 40 ist über mehrere Außenstellen erreichbar, je nach Bezirk. In den Innenbezirken Innere Stadt, Leopoldstadt und Landstrasse gibt es zentrale Anlaufstellen; für Außenbezirke wie Favoriten, Donaustadt und Liesing bestehen jeweils eigene Außenstellen.

Erste Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail. Sie schildern die Situation in wenigen Sätzen und erhalten einen Termin — meist innerhalb von 1–2 Wochen, in akuten Fällen schneller.

Schritt 2: Persönliches Beratungsgespräch

Im Gespräch geht es um:

  • Ihre aktuelle Lebenssituation
  • Den Grund der notwendigen Räumung
  • Ihre Einkommens- und Vermögens-Lage
  • Vorhandene Versicherungs- oder Erbschafts-Leistungen
  • Andere mögliche Kostenträger (Arbeiterkammer, Caritas, Diakonie)

Wichtig: Wer Vermögen über 5.000 EUR liquide besitzt, hat keinen Anspruch. Eine kleine Eigentumswohnung in einem Außenbezirk schließt den Anspruch ebenfalls aus — selbst wenn diese gerade geräumt werden soll.

Schritt 3: Kostenvoranschläge einholen

Die Magistratsabteilung 40 verlangt in der Regel mindestens zwei Vergleichs-Angebote. Diese müssen:

  • Schriftlich vorliegen
  • Detailliert die Räumungs-Leistung beschreiben
  • Mit Festpreis und Mehrwertsteuer ausgewiesen sein
  • Von einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen stammen

BKS-Entrümpelung erstellt das Angebot innerhalb 24 Stunden nach Vor-Ort-Termin — kostenfrei und ohne Verpflichtung. Worauf Sie beim Vergleichen achten sollten, erläutert der Ratgeber Räumungs-Angebote vergleichen.

Schritt 4: Bescheid-Erstellung

Der Sozialarbeiter erstellt einen schriftlichen Bescheid mit:

  • Höhe des bewilligten Zuschusses
  • Zahlungsweg (an Sie oder direkt an die Räumungsfirma)
  • Auflagen (z.B. Wertanrechnung muss gegengerechnet werden)
  • Rechtsbelehrung

Schritt 5: Auszahlung und Räumung

Mit dem positiven Bescheid in der Hand können Sie den Auftrag an die ausgewählte Räumungsfirma erteilen. Bei direkter Zahlung durch die Magistratsabteilung 40 läuft die Rechnung über die Behörde — Sie selbst zahlen nichts mehr.

Wieviel Zuschuss in welcher Höhe?

Die Magistratsabteilung 40 nennt keine starren Beträge. In der Praxis bewegen sich gewährte Zuschüsse in folgenden Größenordnungen:

Räumungs-UmfangRealistische Räumungs-KostenTypischer MA-40-Zuschuss
Kleines Zimmer / Keller290 – 590 EURbis 500 EUR (volle Übernahme möglich)
1-Zimmer-Wohnung690 – 1.090 EUR500 – 900 EUR
2-Zimmer-Wohnung980 – 1.490 EUR700 – 1.200 EUR
3-Zimmer-Wohnung1.350 – 1.990 EUR900 – 1.600 EUR
Komplettes Haus / Messie2.500 – 5.000 EUR1.500 – 2.000 EUR

Ergibt sich aus der Räumung eine Wertanrechnung — etwa für vorhandene Antiquitäten oder verwertbare Möbel — wird diese vom Zuschuss abgezogen. Die Magistratsabteilung 40 prüft sorgfältig, ob das Erbe oder der Wohnungs-Bestand Erlöse erlaubt, die zur Kosten-Deckung beitragen.

Wann der Antrag abgelehnt wird

Häufige Ablehnungs-Gründe:

  • Einkommen über der Schwelle (auch knapp darüber führt zu Ablehnung)
  • Vermögen über 5.000 EUR liquide (Sparbuch, Bauspar-Vertrag)
  • Erbschafts-Wert übersteigt Räumungs-Kosten — dann muss aus dem Nachlass gezahlt werden
  • Versicherung übernimmt die Kosten (Brand-, Wasserschaden-Police) — siehe Brand- und Wasserschaden-Versicherung
  • Räumung bereits begonnen vor Antrag-Stellung
  • Unvollständige Unterlagen

Bei Ablehnung haben Sie 4 Wochen Berufungs-Frist. Eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Wien ist möglich — die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Eine Sozialarbeiterin der Caritas oder Diakonie hilft beim Verfassen.

Praxis-Beispiel: Frau M. aus Ottakring

Frau M., 78 Jahre, lebt seit 35 Jahren in einer 60-m²-Genossenschafts-Wohnung in Ottakring. Ihr Ehemann ist im März 2026 verstorben, sie kann die Wohnung gesundheitlich nicht mehr halten und zieht in ein Pflegeheim der Caritas Socialis. Die Wohnung muss bis Ende Juni geräumt werden.

Ihr Einkommen besteht aus einer Witwen-Pension von 1.190 EUR netto sowie Pflegegeld der Stufe 3 (das nicht zum Einkommen zählt). Sie liegt damit unter der Ausgleichszulagen-Schwelle.

Ablauf:

  1. Erstgespräch mit der Magistratsabteilung 40 — Außenstelle Ottakring (telefonisch vereinbart)
  2. Vorlage von Meldezettel, Pensions-Bescheid, Sterbeurkunde, Kündigungs-Bestätigung der Genossenschaft
  3. Zwei Kostenvoranschläge eingeholt — Festpreise 1.290 EUR und 1.890 EUR
  4. Hausbesuch durch Sozialarbeiterin
  5. Bescheid nach 4 Wochen: Zuschuss 1.050 EUR
  6. Räumung durch BKS-Entrümpelung — Festpreis 1.290 EUR, davon 1.050 EUR direkt von der Magistratsabteilung 40, restliche 240 EUR aus Wertanrechnung (alter Bauernkasten, antike Uhr)

Ergebnis: Frau M. zahlt 0 EUR aus eigener Tasche.

Andere Anlaufstellen für Räumungs-Finanzierung

Falls der MA-40-Zuschuss nicht in Frage kommt, gibt es weitere Optionen:

  • Caritas Wien — Notfall-Fonds für unverschuldete Notlagen
  • Diakonie Wien — Sozial-Beratung mit eigenen Mitteln
  • Volkshilfe Wien — Beratung und Unterstützung
  • Arbeiterkammer Wien — Beratungs- und Kleinkredite
  • Ratenzahlung direkt mit der Räumungsfirma, siehe Räumung mit Ratenzahlung Wien

Bei steuerlich verwertbaren Räumungs-Anlässen (Erbe, Vermietung, Verkauf) kann zusätzlich ein Teil der Kosten steuerlich abgesetzt werden — Details im Ratgeber Räumungskosten von der Steuer absetzen (sobald verfügbar).

Was BKS-Entrümpelung anbietet

Wir kooperieren seit Jahren mit der Magistratsabteilung 40 und akzeptieren Direktzahlungen der Behörde. Unser Angebot enthält:

  • Schriftliche Kostenvoranschläge in MA-40-konformer Form
  • Vor-Ort-Termin innerhalb 24 Stunden — auch in Favoriten, Simmering und Meidling
  • Festpreis-Garantie (kein Nachverhandeln am Räumungstag)
  • 5 Mio EUR Allianz-Haftpflichtversicherung
  • WKO-Mitgliedschaft, im Firmenbuch eingetragen
  • Wertanrechnung gegen Räumungskosten — transparent dokumentiert

Auch bei spezifischen Leistungs-Anlässen wie Verlassenschaftsräumung, Wohnungsräumung oder Sperrmüll erstellen wir behörden-konforme Angebote.

Was Sie unbedingt vermeiden sollten

  • Räumung beginnen, bevor der Bescheid da ist — danach ist der Zuschuss verloren
  • Bargeld-Angebote ohne Rechnung annehmen — die Magistratsabteilung 40 erstattet nur belegte Kosten
  • Nur ein einziges Angebot einreichen — bei nur einem Anbieter besteht der Verdacht, dass nicht günstig kalkuliert wurde
  • Vermögen verschweigen — Sozialarbeiter haben Zugriff auf Kontoauszüge im Antragsverfahren

Zusammenfassung

Der Räumungskosten-Zuschuss der Magistratsabteilung 40 ist eine bewährte Hilfe für Wiener Bürgerinnen und Bürger in finanziell schwieriger Lage. Die Hürden sind beherrschbar, wenn Sie die richtige Reihenfolge einhalten: erst beraten lassen, dann zwei Angebote einholen, dann den Antrag stellen — und erst nach positivem Bescheid die Räumung durchführen. BKS-Entrümpelung begleitet Sie auf diesem Weg mit Erfahrung und schriftlichen Festpreis-Angeboten.


Festpreis-Angebot in 60 Sekunden anfordern → — kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, schriftliches Angebot innerhalb 24 Stunden. Oder direkt anrufen: +43 664 932 16 167 (Mo–Fr 7:00–20:00).