„Wir brauchen eine Verlassenschaftsräumung.” — „Eigentlich ist es ja eine Wohnungsauflösung.” — „Was ist überhaupt der Unterschied?” Diese Fragen hören wir wöchentlich. Die Begriffe Verlassenschaft, Verlassenschaftsräumung und Wohnungsauflösung werden oft synonym verwendet, sind aber juristisch und praktisch sehr unterschiedlich. Diese kurze Anleitung klärt auf, bevor Sie eine Räumung in Wien anfragen.
Verlassenschaft — der juristische Begriff
In Österreich ist die Verlassenschaft der gesamte Vermögensbestand einer verstorbenen Person:
- Immobilien (Wohnung, Haus, Grundstück)
- Bankguthaben, Sparbücher, Wertpapiere
- Möbel und Hausrat
- Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen
- Versicherungsansprüche (Lebensversicherung)
- ABER auch: Schulden und offene Verpflichtungen
Die Verlassenschaft wird im Verlassenschaftsverfahren beim Bezirksgericht abgewickelt — geleitet vom Gerichtskommissär (zuständiger Wiener Notar). Erst mit der Einantwortungsurkunde geht das Vermögen rechtlich an die Erben über. Dauer in Wien: 6–18 Monate.
Komplette Verlassenschafts-Checkliste für Wien →
Verlassenschaftsräumung — die praktische Auflösung
Die Verlassenschaftsräumung ist die physische Räumung der Wohnung oder des Hauses, die zur Verlassenschaft gehören. Besonderheiten gegenüber einer normalen Räumung:
- Zeitpunkt: Erst nach Einantwortungsurkunde (Ausnahme: Mietwohnung mit Räumungsfrist + Notar-Erlaubnis)
- Inventarliste: Notar verlangt schriftliche Liste aller wertvollen Stücke vor Räumung
- Wertgutachten: Wenn Antiquitäten oder Schmuck im Spiel sind, oft Pflicht für Erbteilung
- Direktabrechnung mit Verlassenschaft: Notar überweist nach Abschluss des Verfahrens, Sie als Erbe haben keine Vorab-Auslage
- Diskretion: Sensibler Umgang mit persönlichen Dokumenten und Erinnerungsstücken
In Wien arbeiten wir regelmäßig mit 80+ Notariaten zusammen — die Direktabrechnung ist Standard.
Wohnungsauflösung — der allgemeine Begriff
Eine Wohnungsauflösung ist die Räumung einer Wohnung — egal aus welchem Anlass. Anlässe können sein:
- Tod (dann ist es eine Verlassenschaftsräumung — siehe oben)
- Pflegeheim-Übergang der bisherigen Bewohner:in
- Auszug nach Trennung oder Scheidung
- Auswanderung
- Mieterwechsel
- Hausverkauf
- Größere Sanierung
Wichtig: Eine Wohnungsauflösung von Lebenden ist rechtlich einfacher als eine Verlassenschaftsräumung — keine Notar-Pflicht, keine Einantwortungsurkunde, keine Verlassenschafts-Frist. Der/die Bewohner:in entscheidet selbst, was mit den Gegenständen passiert.
Der wichtigste Unterschied — wer entscheidet?
| Aspekt | Verlassenschaftsräumung | Wohnungsauflösung |
|---|---|---|
| Entscheidungsbefugnis | Erben (nach Einantwortungsurkunde) | Bewohner:in selbst |
| Wartezeit | 6–18 Monate | sofort möglich |
| Notar-Pflicht | Ja (Inventar, Wertgutachten) | Nein |
| Direktabrechnung | mit Verlassenschaft möglich | nur mit Auftraggeber:in |
| Wertanrechnung | wirkt auf Erbteilung | wirkt auf Festpreis |
| Sondertyp | Verlassenschaft mit Schulden | normale Wohnungsauflösung |
Hausräumung — der dritte Begriff
Manchmal werden auch die Begriffe Hausräumung und Wohnungsräumung verwechselt:
- Wohnungsräumung: Räumung einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus
- Hausräumung: Räumung eines Einfamilienhauses, Reihenhauses oder Bauernhofs — inklusive Keller, Dachboden, Garage, Garten
Eine Hausräumung ist immer aufwändiger als eine Wohnungsräumung — wegen Zusatzräumen und mehr Sondermüll-Wahrscheinlichkeit (Werkstatt, alte Maschinen, Asbest-Reste).
Hausräumung vor Verkauf — komplette Anleitung →
Pflegeheim-Übergang — Wohnungsauflösung mit Sonderregeln
Ein häufiger Fall in Wien: Ein:e Bewohner:in zieht ins Pflegeheim, die Wohnung wird aufgelöst. Hier gelten besondere Regeln:
- Der/die Bewohner:in entscheidet selbst (oder die bevollmächtigte Person)
- Wohnung kann sofort geräumt werden (mit Mietvertrag-Kündigung)
- Wertgegenstände sollten in die Pflegeheim-Wohngruppe oder zu Angehörigen
- Fotos und Erinnerungsstücke unbedingt sichern — emotional wichtig
Bei BKS bieten wir Begleit-Räumungen an: Wir besichtigen mit der bewohnenden Person, sortieren gemeinsam, was mitkommt und was geräumt wird. Sehr empathisches Vorgehen — viele Wiener Pflegeheime empfehlen uns dafür.
Wenn Sie unsicher sind — wie fragt man richtig an?
Wenn Sie eine Räumungsfirma in Wien anfragen, beschreiben Sie Anlass und Situation:
Statt: „Ich brauche eine Verlassenschaftsräumung.”
Besser: „Mein Vater ist verstorben, ich bin Alleinerbe. Die Wohnung in 1080 hat 70 m², im 3. Stock ohne Lift. Verlassenschaftsverfahren läuft. Vermieter hat 3-Monats-Räumungsfrist gesetzt.”
So bekommen Sie ein passendes Angebot mit korrekter Direktabrechnung und Notar-Koordination.
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